Montag, Oktober 30, 2006

Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Die Alpen-Adria-Universität schreibt gem. §§ 107 Abs. 1 i.V.m. 128 Universitätsgesetz 2002 folgende Stelle (Karenzvertretung) zur Besetzung aus:

Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter
(Assistenzprofessorin / Assistenzprofessor – mit Doktorat)

am Institut für Unterrichts- und Schulentwicklung – IUS, der Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung (IFF) im Beschäftigungsausmaß von 100 %. Das Arbeitsverhältnis ist befristet auf die Dauer der Karenzierung (bis längstens 31.12.2012). Voraussichtlicher Beginn des Angestelltenverhältnisses ist der 1. Jänner 2007.

Aufgabenbereich:
- Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistung innerhalb von 6 Jahren
- Selbstständige Forschung im Bereich Schulentwicklung
- Mitarbeit an Forschungsprojekten des Instituts im Bereich Unterrichts- und Schulent-wicklung bzw. der Professionalisierung von Lehrer/innen
- Selbstständige Lehrtätigkeit und entsprechende Prüfungstätigkeit in den oben ge-nannten Forschungsbereichen
- Mitarbeit an administrativen und organisatorischen Aufgaben des Instituts

Voraussetzungen:
- Abgeschlossenes Doktoratsstudium im Bereich der Sozial-, Human- oder Erziehungs-wissenschaften mit Bezug zum Schulsystem oder Doktorat nach einem vorangegange-nen Lehramtsstudium

Erwünscht sind:
- Kompetenzen im Bereich qualitativer (und wenn möglich auch quantitativer) Sozial-forschung
- Kenntnisse in der Schulentwicklung (und wenn möglich auch im Bereich der Unter-richts- und Bildungssystementwicklung)
- Erfahrungen im universitären Lehr- und Forschungsbetrieb
- Ausgewiesene didaktische Fähigkeiten
- Kompetenz im Umgang mit neuen Medien

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis 8. November 2006 an die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Referat für Allgemeine Universitätsverwaltung, Universitätsstraße 65-67, 9020 Klagenfurt, zu richten.

Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von entstandenen Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.